caion – Caritative Integration GbR

Immer für Sie da

Gutwillen 28
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 9088619
Email info@caion.de

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Leistungen

Sie stehen im Mittelpunkt unserer Leistungen

Im Mittelpunkt unseres Hilfsangebots stehen unsere Klientinnen und Klienten mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen. caion bietet keine Betreuung nach dem Schema XY, sondern eine Unterstützung, die auf Ihre Person maßgeschneidert ist und sich ganz an Ihrem individuellen Bedarf ausrichtet.

Ambulant betreutes Wohnen ersetzt allerdings nicht eine gesetzliche Betreuung, eine Psychotherapie oder die Leistungen eines Pflegedienstes. Deshalb liegt uns die enge Zusammenarbeit mit diesen und anderen Akteuren im medizinischen, pflegerischen und sozialen Bereich besonders am Herzen.

Schwerpunkte unserer Betreuung liegen häufig in den Bereichen der Unterstützung

Haben Sie
noch Fragen?

Dann rufen Sie uns jederzeit an.

Wir helfen Ihnen dabei, trotz Ihrer besonderen Lebenssituation ein selbstverantwortetes und eigenständiges Leben zu führen. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihnen zuzuhören und Sie zu verstehen. In persönlichen Krisen und Konfliktsituationen sind unsere fachlich kompetenten MitarbeiterInnen ganz für Sie da, leisten Ihnen Beistand und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Wir unterstützen Sie bei der Haushaltsführung, beim Einkaufen und bei der Aufrechterhaltung der häuslichen Ordnung. Wir helfen Ihnen im Kontakt mit Nachbarn, Vermietern oder z.B. bei der Erstellung eines Antrags auf Wohngeld. Auch bei der Wohnungssuche und bei Umzügen können Sie auf unsere Unterstützung bauen.

Uns ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben erhalten bleiben und erweitert werden. Dazu gehört besonders auch der Bereich der Arbeit. Wir helfen Ihnen bei der beruflichen Orientierung, der Arbeitsplatzsuche und beim Erhalt bestehender Beschäftigungsverhältnisse. Dazu gehört selbstverständlich auch die Unterstützung im Kontakt mit Behörden, Arbeitgebern und Kollegen.

Das Bedürfnis nach Kontakten mit Anderen macht uns als Menschen aus. Wir helfen Ihnen dabei, bestehende Freundschaften und Bekanntschaften aufrecht zu erhalten und neue Kontakte zu knüpfen. Besonders wichtig ist es uns, dass, wenn Sie dies wünschen, der Kontakt zu Familienangehörigen nicht abreisst. Deshalb beziehen wir diese, wenn gewünscht und möglich, gezielt in die Betreuung mit ein.

Raus kommen, unter Menschen sein, etwas erleben: Wir möchten, dass Sie trotz ihrer Einschränkungen ein aktives und erfülltes Leben führen können. Zusammen mit Ihnen gestalten wir Ihre Freizeit nach Ihren Wünschen und Vorstellungen oder geben Ihnen Tipps und Anregungen für eine aktivere Freizeitgestaltung.

Kosten, Finanzierung und Antragstellung:

Der Umfang der gewährten Betreuungsstunden richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf, der in einem individuellen Hilfeplan festgehalten wird. Zusätzlich stellen wir einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Kostenträger. In einem Hilfeplangespräch legen wir mit Ihnen gemeinsam die Ziele und den Umfang der Betreuung fest und fassen einen Beschluss über Ausrichtung und Umfang unserer …

Unterstützung. Dieser geht als Empfehlung an den zuständigen Kostenträger und wird in der Regel bei der Bescheiderteilung umgesetzt.

Vor der Erbringung der Betreuung erfolgt eine Absprache bezüglich konkreter Vorstellungen zu inhaltlicher und zeitlicher Umsetzung.

Die Kosten für die Unterstützung übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe, insofern der Klient einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten hat. Die Anträge hierfür füllen wir gemeinsam aus.

Des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit unsere Leistungen privat zu finanzieren, hierzu erstellen wir gerne mit Ihnen ein auf Sie abgestimmtes Angebot.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit:

Ambulant Betreutes Wohnen ist ein Angebot der Eingliederungshilfe zur Unterstützung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX. Leistungsberechtigt sind seelisch wesentlich behinderte bzw. psychisch kranke erwachsene Menschen entsprechend § 53 SGB XII i.V.m. § 3 der Eingliederungshilfe–Verordnung.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit:

Ambulant Betreutes Wohnen ist ein Angebot der Eingliederungshilfe zur Unterstützung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX. Leistungsberechtigt sind seelisch wesentlich behinderte bzw. psychisch kranke erwachsene Menschen entsprechend § 53 SGB XII i.V.m. § 3 der Eingliederungshilfe–Verordnung.

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